Windkraft im Seebachgrund

Der Freistaat Bayern ist per Bundesgesetz dazu verpflichtet bis 2032 insgesamt 1,8 % seiner Fläche für Windenergie auszuweisen und dementsprechend zu bebauen.

Im unmittelbaren Umkreis von Großensee-bach sind zwei Windvorbehaltsflächen (WK 82 und WK 39) eingeplant, die bis 2032 mit Windkraftanlagen bebaut werden sollen. Um ein Mitspracherecht bei der Planung und Umsetzung von Windkraftanlagen zu haben und die Wertschöpfung der Anlagen nicht an ausländische Großinvestoren zu ver-lieren, gibt es seit August 2023 die Bürgerenergie Seebachgrund GmbH & Co. KG. Ziel der Gesellschaft ist außerdem die Verbesserung der Versorgungssicherheit vor Ort. Zudem soll ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Bei der Bürgerenergie Seebachgrund GmbH & Co. KG handelt es sich um eine reine Planungsgesellschaft, das bedeutet: Der Zweck der Gesellschaft besteht darin, einen Bauantrag für eine oder mehrere Windkraftanlagen auf den Vorbehaltsflächen zu erarbeiten.

Um in eben dieser Planungsphase ein Mitspracherecht zu haben, hat der Gemeinderat seiner vergangenen Sitzung einstimmig den Beitritt zur Bürgerenergie Seebachgrund GmbH & Co. KG beschlossen. Die Gemeinde Großenseebach wird nun Kommanditist der Gesellschaft und leistet einmalig eine Einlage in Höhe von 5.000 €. Dadurch kann die Gemeinde aktiv an der Planung von Windkraftanlagen mitwirken und Wünsche oder Bedenken bzgl. der Planungsentwürfe äußern.

Übrigens: Die Bürgerenergie Seebachgrund GmbH & Co. KG löst sich nach der erfolgten Baugenehmigung für die Windkraftanlage(n) nicht auf. In der Gesellschaft werden auch Ideen zur Entwicklung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie erforderlichen Speichern und Umspannwerken verfolgt. Als Kommanditist hat die Gemeinde Großenseebach also auch in diesen Bereichen ein Mitspracherecht und Gestaltungsmöglichkeiten.

Im Hinblick auf die Kommanditisten der Gesellschaft ergibt sich nun folgendes Bild:

• 50,0 %          Wust Wind & Sonne GmbH & Co. KG (Einlage: 20.000 €)
12,5 %          Gemeinde Großenseebach (Einlage: 5.000 €)
• 12,5 %          Gemeinde Weisendorf (Einlage: 5.000 €)
• 12,5 %          EWERG Bürger:innen Energiegenossenschaft eG (Einlage: 5.000 €)
• 12,5 %          Energiewende ER(H)langen e.V. (Einlage: 5.000 €)
                        (vertr. durch drei Mitglieder der Ortsgruppe Seebachgrund)

ℹ️  Privatpersonen können sich an dieser Gesellschaft nicht beteiligen.

Wenn dem erarbeiteten Bauantrag eine Baugenehmigung folgt, so wird eine Betreibergesellschaft mit der Rechtsform GmbH & Co. KG (bspw. Bürgerwind Seebachgrund GmbH & Co. KG) gegründet. Hierbei handelt es sich um einer bürgerfinanzierte Baugesellschaft, das bedeutet: Bürgerinnen und Bürger können sich an dieser Gesellschaft als Kommanditisten beteiligen und bringen so im Idealfall gemeinsam den notwendigen Eigenkapitalanteil (ca. 20 % der Gesamtkosten) für den Bau der Windkraftanlage(n) auf. Vorrangig dürfen sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen, die in unmittelbarer Nähe wohnen. Wird also bspw. die Vorbehaltsfläche WK 82 beplant, so wird bzgl. einer möglichen Beteiligung in südöstlicher Richtung zunächst auf die Bürgerinnen und Bürger aus Kairlindach, Neuenbürg und Dannberg zugegangen. Findet sich in dem engeren Umkreis nicht genügend Kapital, so wird der Radius nach dem Zwiebelschalenprinzip erweitert, wodurch in südöstlicher Richtung auch Großenseebacher Bürgerinnnen und Bürger die Möglichkeit bekämen, sich zu beteiligen und die Windkraftanlage(n) mitzufinanzieren.

Ist genügend Eigenkapital vorhanden und wurde das notwendige Fremdkapital (ca. 80 % der Gesamtkosten) von ortsansässigen Kreditinstituten (Stichwort: Regionalität) bereitgestellt, kann der Bau der Windkraftanlage(n) beginnen. Die Verantwortung hierfür sowie für die Inbetriebnahme und die kaufmännische bzw. technische Betriebsführung der Windkraftanlage(n) übernimmt die Wust Wind & Sonne GmbH & Co. KG.

Der erzeugte Strom könnte im letzten Schritt durch den Anbieter „RegioGrünStrom“ direkt von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort verbraucht werden. Profitieren würden also nicht nur die Kommanditisten durch die jährliche Dividendenausschüttung, sondern alle! „RegioGrünStrom“ verspricht nämlich einen günstigeren Strompreis als der günstigste Anbieter auf dem Markt.

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