Gebührensatzung und Seniorenvertretung

Aktualisierung der Gebührensatzung und der Satzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle

Beide Satzungen wurden nach 23 bzw. 28 Jahren überarbeitet und aktualisiert.

Die Gründe:
• Anforderungen der Gemeindeordnung zur sparsamen und wirtschaftlichen Planung und Führung der Haushaltswirtschaft
• gestiegene Energie- und Personalkosten stehen der Wirtschaftlichkeit entgegen

Die Umsetzung:
• minimal-moderate Erhöhung der Gebühren für die ortsansässigen Vereine
• Anpassung der Nutzungsgebühren für andere Veranstaltungen

Die Satzungen werden im nächsten Mitteilungsblatt bekannt gegeben und sind dann auch auf der Gemeinde-Website zu finden.

Noch eine Satzung: eine Seniorenvertretung für Großenseebach

Bereits am 10. März 2023 wurde vom Landtag des Freistaates Bayern das Bayerische Seniorenmitwirkungsgesetz (BaySenG) beschlossen. (siehe: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySenG_2023/true)

In Artikel 1 werden die Gemeinden „… angehalten, eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einzurichten. Die Seniorenvertretungen innerhalb eines Landkreises werden angehalten, zusammenzuwirken.“

Der Anteil an Seniorinnen und Senioren nimmt auf Grund des demographischen Wandels stetig zu und ist inzwischen höher als der Anteil der Jugendlichen. Umso wichtiger ist es, die Bedürfnisse und Wünsche der Seniorinnen und Senioren zielgerichtet zu erfassen und zu berücksichtigen. Das Einbringen von Kompetenzen und Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger ist ein sehr wertvolles und unverzichtbares Instrument zur Gestaltung von Gesellschaft und Politik. Viele Seniorinnen und Senioren wollen aktiv ihren Beitrag an der Mitgestaltung des demographischen Wandels leisten.

Seniorenvertretungen bilden das Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und älteren Menschen, auf kommunaler wie auf Landes- und Bundesebene. Seniorenvertretungen fördern die aktive Beteiligung der Seniorinnen und Senioren am sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Geschehen vor Ort. Sie stellen eine besonders wichtige Form bürgerlichen Engagements dar, da sie die Teilhabe älterer Menschen ermöglichen, stärken und sicherstellen.

Vor diesen Hintergründen wurde die Bildung einer Seniorenvertretung von der Verwaltung vorgeschlagen. Ein entsprechender Satzungsentwurf wurde dem Beschlussvorschlag beigefügt. Die Notwendigkeit zur Etablierung einer Seniorenvertretung in Großenseebach wurde mit 8:4 Stimmen mehrheitlich gesehen.

Die Satzung wird im nächsten Mitteilungsblatt veröffentlicht und ist dann auch auf der Gemeinde-Website verfügbar. Die weiteren Schritte – von der Ausschreibung der Interessenbekundung bis zum Bewerbungsverfahren – werden von der Verwaltung demnächst veröffentlicht.

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