Der Weg zur Energiewende?

Ein Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23. Juli 2026

Die dritte Gemeinderatssitzung in der aktuellen Amtsperiode fand am Donnerstag, den 23. Juli 2026, statt. Nach der Genehmigung der Niederschrift der vorherigen Sitzung gab Bürgermeister Jürgen Jäkel zunächst zwei Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25. Juni 2026 bekannt:

• Nach öffentlicher Ausschreibung wurde der Auftrag für die Mittagsverpflegung in der gemeindlichen Kindertageseinrichtung Seebachwichtel für den Zeitraum vom 01.09.2026 bis 31.08.2028 an den Landgasthof Utz, Adelsdorf, vergeben.

• Der Auftrag für die Beschaffung von Schulmöbeln für die Grundschule Großenseebach zum Gesamtpreis von 28.970,10 € brutto wurde an die Firma VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG vergeben. Es handelt sich hier überwiegend um eine Ersatzbeschaffung für Schulmöbel, die noch aus der Ersteinrichtung der Grundschule vor 30 Jahren stammen.

Den dritten Tagesordnungspunkt bildete die Vorstellung des Abschlussberichts zur kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Großenseebach durch Herrn Schuller vom Institut für Energietechnik (IfE GmbH) aus Amberg. Dieser Bericht, der im Zeitraum Juni 2025 – Juni 2026 erstellt wurde, wird nach dem Beschluss des Gemeinderats auch auf der Homepage der Gemeinde Großenseebach veröffentlicht und damit allen Bürgern zugänglich gemacht (siehe: https://www.grossenseebach.de/wirtschaft-bauen/kommunale-waermeplanung). Hier die wichtigsten Punkte aus dem Bericht im Überblick:

• Der Aufbau von Wärmenetzen für die Wärmeversorgung ist in weiten Bereichen des Gemeindegebiets nicht wirtschaftlich, so dass die Wärmeversorgung dezentral organisiert werden muss. Auch in dem näher betrachteten „Fokusgebiet“ Schule/Gartenstraße, wo durch die dichte Reihenhaus-Bebauung ein Wärmenetz am ehesten denkbar erscheint, wird die Realisierung als „schwierig“ angesehen, insbesondere wenn die Zahl der tatsächlich anschlusswilligen Haushalte hinter den Erwartungen zurückbleibt.

• Feste Biomasse (Scheitholz, Hackschnitzel, Pellets etc.) wird mit einem Anteil von ca. 13 % am Wärmeenergieverbrauch bereits in relativ großem Umfang genutzt (Nr. 2 nach Heizöl mit ca. 72 %). Damit ist das Potential einer nachhaltigen Nutzung des im Gemeindegebiet anfallenden Holzes bereits ausgeschöpft, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass in Zukunft mit einem deutlich geringeren jährlichen Holzzuwachs pro Hektar gerechnet wird als aktuell.

• Für die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien kommen daher in erster Linie Dachflächen- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung zum Betrieb von Wärmepumpen sowie die Nutzung von Erdwärme (oberflächennahe Geothermie) oder von Grundwasser als Wärmequelle in Betracht.

Als fünfter Tagesordnungspunkt wurde ein Antrag auf Bauleitplanung für die Errichtung eines „Bürgersolarparks“ auf einer Fläche von ca. 9 ha zwischen Großenseebach und Hannberg behandelt. „Bürgersolarpark“ bedeutet, dass sich Bürger aus Großenseebach (und evtl. Nachbargemeinden) als Kommanditisten an der Freiflächen-Photovoltaikanlage, die von dem Vorhabenträger errichtet wird, beteiligen können, um dadurch mit begrenztem Risiko an den Erträgen der Anlage zu partizipieren.  

Als erster Schritt für die Errichtung des Solarparks ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig. Nach einer längeren Diskussion mit Argumenten, die teilweise wenig mit dem konkreten Projekt zu tun hatten, wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den „Bürgersolarpark Seebachgrund“ mit 12 : 3 Stimmen beschlossen.

Wir sind überzeugt, dass dieses Vorhaben einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen, verlässlichen und zukunftsfähigen Energieversorgung leisten wird und haben deshalb als MfG-Fraktion geschlossen für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestimmt.

Neben diesen Tagesordnungspunkten stellte der Seniorenbeauftrage Norbert Kastner seine bisherige Arbeit seit seiner Wahl im November 2024 und die Aktivitäten des Seniorenarbeitskreises vor. Der Rahmen der Themen ist breit gefächert und reicht von diversen geselligen Aktivitäten bis zur Unterstützung bei Fragen zu Problemen wie Pflege und Demenz. Ein besonderes Augenmerk sollte seiner Ansicht nach in Zukunft besonders auf den „unsichtbaren“ Senioren liegen, die unter Problemen wie Einsamkeit leiden, aber nicht selbst nach Hilfe suchen (können) und sich, wenn ihnen Hilfe angeboten wird, auch schwer damit tun, diese Hilfe anzunehmen. Solche Erfahrungen werden sicherlich etliche aus dem eigenen Umfeld kennen.

Als letzter Tagesordnungspunkt stand dann noch die Gebührensatzung für die KiTa Seebachwichtel auf dem Programm. Hier sollte zum 01.09.2026 eine neue Satzung beschlossen werden. Die vorgesehenen Änderungen gegenüber der aktuell gültigen Satzung betreffen zum einen die Regelungen zur Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder und zum anderen die Höhe der Gebühren selbst. Dass eine Erhöhung notwendig ist, um das von der Gemeinde auszugleichende Defizit nicht noch stärker anwachsen zu lassen, wurde in der Diskussion von allen Beteiligten als unvermeidlich angesehen, zumal die Gebühren in Großenseebach zum Teil sehr deutlich unter denen von vergleichbaren Kindergärten und –krippen in den Nachbargemeinden liegen.

Unterschiedliche Ansichten gab es zu der Frage, wie die Erhöhung ausgestaltet werden soll. Der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung sah eine Erhöhung um einen einheitlichen Betrag von 30 € pro Monat vor. Dies hätte bei den kürzeren Buchungszeiten vor allem bei den Kindergartenkindern zu einer deutlich stärkeren prozentualen Erhöhung geführt als bei den Krippenkindern und den Kindern mit langen Buchungszeiten. Auch wenn sich für dieses Vorgehen sicherlich Argumente finden lassen, wurde man sich in der Diskussion relativ schnell darüber einig, stattdessen eine Lösung mit einer prozentualen Erhöhung zu wählen. Nachdem die Verwaltung vor der Sitzung noch Berechnungen vorgelegt hatte, wie sich unterschiedliche Modelle auf die Einnahmen der Gemeinde aus den Kindergartengebühren auswirken, wurde eine neue Satzung mit einer prozentualen Erhöhung der Gebühren um 15 % mit 14:1 Stimmen beschlossen.

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