10. September 2020: Bauen, Bauen, Bauen… und Weisendorf
Die September-Ausgabe im Gemeinderat hatte eindeutig einen Schwerpunkt: Bauanträge, Bauverpflichtungen und Bauleitplanung. Zu Beginn der Sitzung gab es allerdings erst einmal eine Gedenkminute für den kürzlich verstorbenen Bürgermeister von Weisendorf, Heinrich Süß.
Mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans „Weisendorf 2030“ ging es dann auch gleich weiter. Das Gewerbegebiet Weisendorf-Ost soll nach Norden hin um mehr als 10 Hektar erweitert werden, gewissermaßen eine Verdopplung der derzeitigen Fläche. Die Ausdehnung der Wohnbauflächen rund um die „Gerbersleite-Ost“ ist mit rund 9 Hektar geplant. Das bisherige Konzept mit den Umgehungsstraßen wird mit diesem neuen Vorhaben komplett zurückgenommen.
Einig war man sich, dass solche Projekte die Belange der Gemeinde Großenseebach erheblich beeinträchtigen. Die Verkehrsbelastungen werden mit dem Durchgangsverkehr um ein Vielfaches zunehmen.
Einstimmig wurde beschlossen, die Darstellungen in den Weisendorfer Planungen in aller Entschiedenheit abzulehnen. Es kann und darf nicht sein, dass die Entwicklung einer Gemeinde in erheblichen Maß und Umfang zulasten der Nachbargemeinde geht.
Andreas Seeberger brachte es auf den Punkt: Hätte Großenseebach eine Umgehungsstraße, wäre die Sichtweise sicherlich eine Andere…
Gegenstand des ersten Bauantrags war die Errichtung eines Wintergartens in der Schulstraße. Der war schnell einstimmig genehmigt.
Im Anschluss fiel eine Anfrage nach einem 1,8 Meter hohen Sichtschutzzaun im Föhrenweg durch. Fehlende Nachbarunterschriften führten in diesem Fall zu einer übereinstimmenden Ablehnung.
Die Errichtung eines Gartenhauses in der Waldstraße stellte die Räte vor keine Probleme. Hier lagen alle nachbarlichen Unterschriften vor. Demzufolge waren Alle für den Bauantrag.
In der Lerchenstraße ist eine Großraumgarage mit Flachdach geplant. Die Baugrenzen können dabei aber nicht eingehalten werden. Andreas Seeberger (CSU) monierte, dass die Planungsunterlagen nicht aussagekräftig wären. Nach kurzer Diskussion wird der Antrag mit 5 zu 6 Stimmen abgelehnt (darunter die gesamte CSU-Fraktion).
Auf einem Grundstück in der Bergstraße soll ein Gittermattenzaun einen einfachen Maschendrahtzaun ersetzen, allerdings mit einer Höhe von 1,7 m. Erlaubt wäre eine Höhe von 1 m. Die nachbarliche Zustimmung veranlasste 10 Gemeinderäte mit Ja abzustimmen. Nur Rudi Riedel (FW) mochte dem nicht folgen und erinnerte an den ablehnenden Beschluss zur Schulstraße (s.o.).
Einer Bauvoranfrage zur Wohnhauserweiterung wurde dann wieder einstimmig das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Die Aufstockung und ein erhöhter Kniestock führt in einer anderen Voranfrage zu einer Zweigeschossigkeit. Hier wäre dann eine Änderung des Bebauungsplans nötig, die Kosten wären vom Bauherren zu tragen. Sämtliche angefragten Befreiungen wurden aber mehrheitlich mit 7 – 3 Stimmen genehmigt. Werner Schorr war persönlich beteiligt und hat an Diskussion und Abstimmung nicht teilgenommen.
Eine weitere Anfrage zur grundsätzlichen Bebaubarkeit eines großen Grundstücks wurde wohlwollend zur Kenntnis genommen. Das Thema Innenverdichtung befürworteten schließlich alle Räte. Keine Bedenken gab es bezüglich der notwendigen Erschließungsvorkehrungen hin zur Bergstraße.
Rudi Riedel (FW) vertrat Bürgermeister Jürgen Jäkel bei diversen Notarterminen. Es ging um die Baulandumlegung im Baugebiet „Im Winkel“. Die Grundstücke hätten bis 2020 bebaut werden müssen. Im Lauf der Zeit wurden aber auch Liegenschaften verkauft, und dabei eben auch diese Bauverpflichtung. Der Gemeinderat hat diese Frist nun bis 31.08.2021 verlängert. Bei den nun nötigen Notarterminen konnte aber nicht mit allen Eigentümern Einigung erzielt werden. Offensichtlich geht es um die Frage, wer denn die Notarkosten trägt. Ein rechtlicher Beistand wurde zwischenzeitlich eingeholt.
Auch Großenseebach nutzt das jetzt 365-Euro-Ticket. Kosten in Höhe von 3.650 € fallen für die Gemeinde als Schulwegkostenträger an. Vorher waren für die 10 Schüler jährlich rund 7.100 € fällig. Ein immenses Einsparpotential also.
Eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nahe der Waldstraße liegt dem Bauamt vor. Die Umsetzung eines derartigen Projekts erfordert gemäß der Stellungnahme des LRA eine Bauleitplanung. Ferner müssen Mindestabstände eingehalten werden. Ob die Antragsteller mit diesen Vorgaben weiter planen, bleibt abzuwarten.
Bürgermeister Jürgen Jäkel berichtete weiter von den Schäden, die Vandalen an der Gemeindebücherei angerichtet haben. Der Vorfall wurde zur Anzeige bei der Polizei in Herzogenaurach gebracht.
Möglicherweise wird es eine interkommunale Zusammenarbeit mit Heßdorf geben: Dort wird über die Errichtung eines Waldkindergartens diskutiert. Die Vorschläge aus der Nachbargemeinde werden abgewartet.