Gesamtkonzept Obdachlosenbetreuung ERH des AWO-Kreisverbandes

In der Gemeinderatsitzung am 15. Januar 2026 wurde das Thema sehr kontrovers diskutiert. Die Abstimmung ist sehr knapp mit 7:6 Stimmen ausgefallen.

Worum geht es?
Der AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt e.V. übernimmt die Pflichtaufgabe der Gemeinde Großenseebach, obdachlosen Menschen, die vor Eintritt ihrer Obdachlosigkeit ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde hatten, eine sicherheits- und ordnungspolitisch angemessene Versorgung zu gewährleisten.  Damit entfällt für die Gemeinde die Notwendigkeit, Wohnungen, Häuser, Container oder Hotelzimmer für diese Unterbringungsverpflichtung anzumieten.  Das Verwaltungspersonal wird dadurch entlastet.

Der AWO-Kreisverband plant darüber hinaus und mit Unterstützung des Bezirks Mittelfranken, obdachlosen Menschen – aufgrund der vielfältigen Ursachen ihrer Situation – fachkundige und angemessene Betreuung und Begleitung zu bieten. Ziel ist die nachhaltige und dauerhafte Überwindung der Obdachlosigkeit durch soziale, berufliche und gesellschaftliche Wiedereingliederung. Dieses Konzept deckt sich mit den Zielen des Nationalen Aktionsplanes der Bundesrepublik Deutschland.

Zur Umsetzung des Konzeptes hält der AWO-Kreisverband im Landkreis Erlangen-Höchstadt eine Reihe von Wohnräumen bereit. Diese ermöglichen eine Differenzierung der Betreuungsplätze je nach Betreuungsumfang und den individuellen Lebensumständen der Betroffenen, wie z.B. Personen mit Suchtproblematik, Personen mit sexualisierten Gewalterfahrungen, Alleinerziehende mit Kindern, Jugendliche.

Wohlfahrtsverbände wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) weisen darauf hin, dass Obdachlosigkeit keinesfalls nur persönliche Ursachen hat, sondern vielmehr auch gesellschaftliche Gründe. Zuerst werden hier die zunehmende Armut in Deutschland sowie der Wohnungsmangel besonders in Ballungsgebieten genannt.
Die Ursachen für Obdachlosigkeit sind vielfältig. In vielen Fällen sind es eine Vielzahl von individuellen und miteinander zusammenhängenden Ursachen, die in ihrer Gesamtheit zu einer Obdachlosigkeit führen.

Medien berichteten 2017 von einem Anstieg der Zahl obdachloser Minderjähriger. Häufige Ursachen von Obdachlosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind:

  • materielle Not und Obdachlosigkeit der gesamten Familie
  • Flucht vor Gewalt oder Missbrauch im Elternhaus
  • wechselnde Bezugspersonen, Heimunterbringung, fehlendes Urvertrauen

Als konkreter Anlass für die Obdachlosigkeit steht die Zwangsräumung wegen Mietschulden an erster Stelle. Weitere Anlässe können sein: Kündigung nach vertragswidrigem Gebrauch der Wohnung (z. B. infolge eines Messie-Syndroms).

Die Bereitstellung der benötigten Wohnplätze orientiert sich an der aktuellen Erhebung der Obdachlosenzahlen im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Diese Erhebung wurde vom AWO-Kreisverband zwischen Juli und Oktober 2025 durch schriftliche Befragung der Gemeinden durchgeführt. Die Ergebnisse decken sich mit den Zahlen der Obdachlosen in Bayern und im Bundesgebiet.

Die Fallzahlen sind nicht planbar. Um unvorhersehbaren Schwankungen zu begegnen, wird der AWO-Kreisverband zusammen mit den beteiligten Gemeinden das Solidaritätsprinzip anwenden. Die gemeindlichen, jährlichen Kosten basieren auf dem errechneten Bedarf der Gemeinde Großenseebach mit ihrer aktuellen Einwohnerzahl von 2.400.  Hier ergibt sich ein Bedarf von 0,72 Plätzen. Diese Platzzahl stellt den aktuellen Jahresdurchschnitt dar, der sich aus der Gesamtzahl der Obdachlosen im Landkreis für die Gemeinde Großenseebach ergibt. Ein voller Platz kostet 12.500 Euro, sodass sich für die Gemeinde Großenseebach eine Jahrespauschale von 9.000 Euro ergibt.

Auf dieser Grundlage kann die Gemeinde Großenseebach bei Bedarf auch mehr Wohn- und Betreuungsplätze in Anspruch nehmen, falls die errechnete Bedarfszahl einmal nicht ausreichen sollte. Um dem AWO-Kreisverband Planungs- und Investitionssicherheit für die Anmietungen, Instandsetzungen, Investitionen, Personalvorhaltung usw. zu gewährleisten, ist eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren erforderlich.

Entscheidungsfindung
Fakt ist:
Die Gemeinde ist zuständige Behörde für die Unterbringung Obdachloser, die ihren letzten Wohnsitz in Großenseebach hatten. Rechtsgrundlage ist Art. 7 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG).

Fakt ist:
In den letzten fünf Jahren gab es zwei Fälle von Obdachlosigkeit in Großenseebach.

Fakt ist:
Mit dem Beitritt der Gemeinde Großenseebach in das Projekt entstehen jährliche Kosten von 9000,00€ und das über die Vertragslaufzeit von zehn Jahren. Unerheblich ist die tatsächliche Anzahl der eintretenden Fälle.

Fakt ist:
Ja, die Ausgaben und Einnahmen der Gemeinde Großenseebach müssen gut geplant sein.

Fakt ist:
Obdachlosigkeit trifft Menschen und deren Existenzminimum.

Das Projekt hat einen deutlichen Mehrwert für die Betroffenen:
Die individuelle sozialtherapeutische Begleitung in Kombination mit fachlicher Unterstützung bei der Vermittlung in weiterführende Hilfesysteme bietet die besten Möglichkeiten für die Betroffenen, um die Notlage strukturiert und zügig zu beenden. Die Erfolgschancen steigen enorm. Je schneller die betroffene Person wieder „auf eigenen Füßen“ steht, umso eher werden von ihr wieder Einzahlungen ins Steuer- und Sozialabgabensystem vorgenommen. Der „Return on Invest“ erfolgt dann auf diese Art.

Die aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung führt eher zu einer höheren Wahrscheinlichkeit für den Eintritt von Notlagen wie Obdachlosigkeit. Dazu kommt der knappe Wohnungsmarkt vor allem in Bezug auf ein bezahlbares zu Hause. Deshalb ist ein Vergleich zu den vergangenen Jahren eher schwierig.

Beim Herbeiführen der Entscheidung kann man selbstverständlich unterschiedlicher Meinung sein. Das Beleuchten des Diskussionsgegenstandes aus verschiedenen Perspektiven hilft, nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

Für uns gilt: Bei aller Umsicht bezüglich der Haushaltslage – der Mensch sollte niemals weniger wichtig sein als Kosten und Ausgaben für ein lebenswertes Leben. Das ist für uns aus sozialpolitischer Sicht unumstößlich. #ehrlichsozial

Hoffen wir, dass niemand in diese Notlage gerät. Und wenn doch, ist der- oder diejenige zukünftig in guten Händen durch die individuelle Begleitung in der schwierigen Zeit durch die AWO.

Ein Beitrag von Carina Geist
Fraktionsvorsitzende und 1. Vorsitzende von Miteinander für Großenseebach

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