Gewerbegebiet Nordost III – Variante 1 soll es werden
Es geht voran in Sachen Erweiterung des Gewerbegebietes: In der Sitzung vor zwei Wochen lagen dem Gemeinderat zwei Varianten für den Bebauungsplan des neuen Gewerbegebietes vor:
Bildquelle: TB Markert Stadtplaner & Landschaftsarchitekten
Entschieden hat sich der Gemeinderat einstimmig für Variante 1. Warum?
Das Offensichtlichste zuerst: Variante 1 hat eine eigene Anbindung an die Kreisstraße. Dieses Argument ist allerdings nebensächlich, da eine Anbindung an die Kreisstraße auch bei Variante 2 berücksichtigt wurde. Hier wäre die Straße allerdings nicht direkt ausgebaut worden (wie bei Variante 1 gelb markiert), sondern die schraffierte Fläche wäre für einen solchen Ausbau vorgehalten worden. Wenn sich der Gemeinderat für Variante 2 entschieden hätte, hätte die sofortige Anbindung an die Kreisstraße auch nachträglich eingeplant werden können, erklärte die Stadtplanerin.
Was waren also die ausschlaggebenden Gründe?
• Variante 1 hat nicht nur 10 sondern 11 Grundstücke, d. h. ein weiteres Unternehmen hat die Möglichkeit, sich zu vergrößern bzw. sich in Großenseebach anzusiedeln.
• Die Grundstücke sind sinnvoller geschnitten, sodass die Baufenster durch die zukünftigen Grundstückseigentümer besser beplant und genutzt werden können.
Warum wird das Gewerbegebiet eigentlich erweitert?
Zum einen sollen sich neue Unternehmen in Großenseebach ansiedeln, durch die die Gemeinde Großenseebach Mehreinnahmen in der Gewerbesteuer generiert. Das ist besonders im Hinblick auf bevorstehende Großprojekte wie den Neubau des Feuerwehrgerätehauses und den Anbau der Mittagsbetreuung wichtig, so dass die Gemeinde finanziell weiterhin gut aufgestellt ist.
Zum anderen sollen Unternehmen, die bereits in Großenseebach ansässig sind, die Möglichkeit bekommen, sich zu vergrößern. Gemeint ist hier eine tatsächliche Expansion und nicht lediglich die Bereitstellung von zusätzlicher Lagerfläche, denn dadurch würde keine zusätzliche Gewerbesteuer erzielt.
Die nächsten Schritte:
In Sachen Zulässigkeit von Betriebsleiterwohnungen gab es aus dem Gemeinderat den Wunsch, dass die Stadtplanerin noch rechtlich prüft, ob diese Option unter engen Vorgaben in den Bebauungsplan aufgenommen werden kann. Die Ergebnisse werden dann in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen präsentiert.
Parallel werden Stellungnahmen von Nachbargemeinden und anderen Behörden eingeholt, die ihre Bedenken gegen die Planung äußern können. Sind die Stellungnahmen eingegangen, wird der Bebauungsplan dem Gemeinderat erneut vorgelegt. Gegebenenfalls können aufgrund der Stellungnahmen Änderungen im Bebauungsplan notwendig werden. Ist dies nicht der Fall oder sind die Änderungen eingearbeitet, wird der Bebauungsplan vom Gemeinderat genehmigt, öffentlich bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. Im Anschluss kann die Erschließung des Gewerbegebietes beginnen.