Update zu Corona-Pandemie und Briefwahl
Am Freitag, 20. März hat die Bayerische Staatsregierung mit Allgemeinverfügung eine „Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie“ erlassen.
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
Nr. 4 der Allgemeinverfügung
Die Abgabe von Briefwahlunterlagen ist aber ganz eindeutig als Grund genannt!
Nehmen Sie einfach Ihren (verschlossenen) Wahlbrief und zusätzlich den Hinweiszettel zum Ausfüllen mit, wenn Sie zum Rathaus-Briefkasten gehen. Sollten Sie tatsächlich (auf dem Heimweg) von der Polizei angehalten und kontrolliert werden, können Sie so schlüssig und auch glaubhaft Ihren Ausgang erklären.